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Anwartschaftsversicherung [ Zurück ] |
- Hier unterscheidet man grundsätzlich zwischen:
- einer großen Anwartschaftsversicherung -
hier wird der Gesundheitszustand und das Endalter während der Anwartschaft erhalten
- einer kleinen Anwartschaftsversicherung -
hier wird nur der Gesundheitszustand während der Anwartschaft erhalten
- Leistungen werden vom Versicherer während der Anwartschaft nicht erbracht.
- Eine Anwartschaftsversicherung kann z.B. unter folgenden Umständen abgeschlossen werden:
- während der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht,
- des Anspruchs auf Familienversicherung,
- des Anspruchs auf freie Heilfürsorge,
- eines längeren, ununterbrochenen Auslandaufenthaltes,
- einer wirtschaftlichen Notlage
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Angestellte & Arbeiter [ Zurück ] |
- Für gesetzlich Krankenversicherte gilt ab 1.1.2008 eine VPG ( Versicherungspflichtgrenze ) in Höhe von 4.012 € Monatseinkommen ( bzw. 48.150,- € Jahreseinkommen ). D.h. Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt unter 48.150,- € haben keine Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
- Bisher schon freiwillig versicherte, ( GKV oder PKV ) Arbeitnehmer haben beim Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
- Seit 2007 müssen Arbeitnehmer die erstmals die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre hintereinander überschreiten
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Arbeitgeberzuschuß [ Zurück ] |
- Privat Versicherte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß von 50 % des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes vom 1.1. des Vorjahres, maximal jedoch 50 % des tatsächlichen Beitrags.
- Dies gilt sowohl für den eigenen Beitrag, als auch für die Beiträge von Familienangehörigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Familienversicherung hätten.
- Der Arbeitgeberanteil betrifft auch die in einer Krankenvollversicherung eingeschlossenen Krankentagegeld- und / oder Krankenhaustagegeldversicherungen.
- Ab 1.1.2008 beträgt der maximale monatliche Arbeitgeberanteil ( voraussichtlich )für die
- Krankenversicherung 250,20 € (west und ost )
- Pflegeversicherung 30,60 € (west und ost )
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Arzneimittel [ Zurück ] |
- sind pflanzliche, tierische oder syntetische Stoffe die laut Arzneimittelgesetz zur Diagnostik (Diagnostika ) oder in geeigneter Dosierung zur Therapie ( Therapeutika ) bestimmt sind.
- Arzneimittel müssen grundsätzlich durch den behandelnden Arzt verordnet und aus der Apotheke bezogen werden.
- I.d.R. werden Nahrungsergänzungsmittel und Nährmittel nicht von den Krankenversicherern übernommen.
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Beitragskalkulation [ Zurück ] |
- In der Privaten Krankenversicherung wird der Beitrag nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen, sondern risikogerecht und somit individuell ermittelt.
- Der Beitrag richtet sich nach folgenden Risiken:
- dem gewählten Tarif
- dem Geschlecht
- dem Lebensalter bei Eintritt und
- dem Gesundheitszustand bei Eintritt in die Versicherung.
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Freiberufler [ Zurück ] |
- können sich jederzeit privat krankenversichern. Den entsprechenden Versicherungsvergleich finden Sie hier.
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Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte [ Zurück ] |
- Ihr Behandler hat hier die Möglichkeit seine Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen aufwandsgerecht entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen.
Einige Versicherer verzichten auch auf die Einhaltung der GOÄ bzw. GOZ und lassen separate Honorarvereinbarungen mit dem jeweiligen Arzt zu.
- GOÄ bzw. GOZ :
Der Arzt kann hier seine Leistung ohne besondere Begründung bis zum 2,3 fachen Satz ( Regelhöchstsatz ) und mit besonderer Begründung bis zum 3,5 fachen Satz ( Höchstsatz ) abrechnen. | |
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker [ Zurück ] |
- Ihr Behandler hat hier die Möglichkeit seine Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen aufwandsgerecht entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker abzurechnen.
- Einige Versicherer leisten auch nach Hufelandverzeichnis.
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Geltungsbereich [ Zurück ] |
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Der Versicherungsschutz kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden.
- Einige Versicherer leisten aber auch grundsätzlich weltweit.
- Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muß der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz längstens für weitere zwei Monate.
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Hausfrauen / -männer [ Zurück ] |
- ohne Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich in der privaten Krankenvollversicherung versichern. Den entsprechenden Versicherungsvergleich finden Sie hier.
- Die Beitragsbemessungsgrenze ( BBG ) für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversichererung ist zum 1.1.2006 auf 3.937,50 € Monatseinkommen angehoben worden. Danach richtet sich der GKV-Höchst-Beitrag und stellt eine weitere Beitragserhöhung für freiwillig versicherte Arbeitnehmerin der Kasse dar.
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Heilmittel [ Zurück ] |
- Hierzu zählen physikalische Anwendungen ( Physiotherapie ) wie z.B. Krankengymnastik, Massagen, Bäder, Bestrahlungen, Inhalationen, Fangopackungen aber auch Sprach- und Beschäftigungstherapien.
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Heilpraktikerbehandlung [ Zurück ] |
- das sind die Kosten ambulanter Heilpraktikerbehandlungen für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben.
- Heilpraktikerleistungen werden entweder nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ( GebüH ) oder nach vergleichbaren Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte erstattet.
- Viele Versicherer beschränken Heilpraktikerleistungen entweder summenmäßiig oder auf den einfachen Satz der GebüH.
- Einige Tarife schließen Heilpraktikerleistungen aus.
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Hilfsmittel [ Zurück ] |
- hierzu zählen z.B. orthopädische Hilfsmittel, Hör- Seh- und Sprechhilfen, Herzschrittmacher, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle nach ärztlicher Verordnung.
- Bedenken Sie bitte, dass es hier um höhere Kosten gehen kann und einige Versicherer nur begrenzte Leistungen erbringen.
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Krankenhaustagegeld [ Zurück ] |
- Ein versichertes Krankenhaustagegeld wird in der vereinbarten Höhe geleistet:
- für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung
- ohne zeitliche Begrenzung
- steuerfrei
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Krankentagegeld [ Zurück ] |
- Der Versicherer bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dabei Arbeitsunfähigkeit verursacht wird.
- Er gewährt im Versicherungsfall für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld in vertraglich vereinbartem Umfang.
- Arbeitnehmer können frühestens nach 6 Wochen ein Krankentagegeld erhalten, da sie 6 Wochen Anspruch auf Lohn- und Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber haben.
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Krankentransport [ Zurück ] |
- Die Kostenerstattung für Fahrten bzw. Krankentransporte zur ambulanten und stationären Behandlung ist in den einzelnen Tarifen der Gesellschaften unterschiedlich geregelt.
- Fahrten mit dem eigenen PKW, Taxi, öffentlichen Verkehrsmitteln. Vorraussetzung hierfür ist eine ärztlich nachgewiesene Gehunfähigkeit die mit dem Behandlungsgrund ursächlich zusammenhängt.
- Krankentransporte im Krankenwagen, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber finden in der Regel auf ärztliche Veranlassung oder im Zusammenhang mit einem Rettungseinsatz statt. Die Notwendigkeit für den Transport ist im allgemeinen aus dem Zusammenhang mit der Behandlung heraus ersichtlich und muß daher nicht gesondert bescheinigt werden.
- Rücktransporte aus dem Ausland : dies wird bei den Gesellschaften grundsätzlich getrennt von normalen Fahrten bzw. von Krankentransporten betrachtet.
Einige Versicherer haben diese Leistung als Standartleistung inclusive. Bei anderen Versicherern muß diese Leistung zusätzlich vereinbart werden. | |
Krankenversicherungs Vergleiche zur privaten Krankenversicherung [ Zurück ] |
- Wir bieten kostenlos und unverbindlich einen Vergleich aller in Deutschland zugelassenen Krankenversicherungstarife.
- Mittels einer speziellen Angebotssoftware, die nahezu alle in Deutschland zugelassenen Krankenversicherungen, privaten Krankenkassen und deren Krankenversicherungstarife enthält, erstellen wir eine Computeranalyse. Hierin werden Leistungen und Beiträge gegenübergestellt.
- Grundlage bilden Ihre Angaben im Krankenversicherungsformular dieser Website. Hilfreich ist die Angabe einer Telefonnummer, da es bei der Erarbeitung des Vergleiches fast immer Rückfragen unsererseits gibt.
- Den Vergleich erhalten Sie per Post - auf Wunsch auch gern im PDF Format per Email.
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Laborleistungen [ Zurück ] |
- Hier werden Untersuchungen des Blutes, des Gewebes, des Urins oder Speichels in medizinischen Labors erstattet, soweit diese durch den behandelnden Arzt verordnet bzw. durchgeführt werden.
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Pflegeversicherung [ Zurück ] |
- Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung.
- Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gestalten sich ihrer Art nach als
- Dienstleistungen
- Sachleistungen
- Geldleistungen
- für
- Häusliche Pflege
- Teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege seit dem 01.07.1996
- Pflegehilfsmittel und sonstige Hilfen
- soziale Sicherung der Pflegeperson
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Privatärztliche Behandlung Gebührenordnung für Ärzte [ Zurück ] |
- Ihr Behandler hat hier die Möglichkeit seine Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen aufwandsgerecht entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ ) abzurechnen.
Einige Versicherer verzichten auch auf die Einhaltung der GOÄ und lassen separate Honorarvereinbarungen mit dem jeweiligen Arzt zu.
- GOÄ: Der Arzt kann hier seine Leistung ohne besondere Begründung bis zum 2,3 fachen Satz ( Regelhöchstsatz ) und mit besonderer Begründung bis zum 3,5 fachen Satz ( Höchstsatz ) abrechnen.
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Selbständige [ Zurück ] |
- können sich jederzeit privat krankenversichern. Den entsprechenden Versicherungsvergleich finden Sie hier.
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Stationäre Heilbehandlung [ Zurück ] |
- Leistungen:
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Gegebenenfalls Wahlleistungen wie :
- Privatärztliche Leistungen einschließlich Operationen - Unterbringung und Verpflegung im Ein- bzw. Zweibettzimmer
- Die versicherte Person hat freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern :
- die unter ständiger ärztlicher Aufsicht stehen - über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen - und außerdem Krankengeschichten führen
- Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, die von der Schulmedizin anerkannt sind
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Studenten [ Zurück ] |
- können sich, sofern kein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht, bei Beginn des Studiums entscheiden, ob sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichern wollen. Beide Krankenversicherungssysteme bieten hier spezielle Angebote.
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Verbandmittel [ Zurück ] |
- hierzu zählen sämtliche zur Heilung notwendigen und vom Arzt verordneten Binden, Mullkompressen etc.
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Vorsorgeuntersuchung [ Zurück ] |
- Als Mindestleistungen werden bei allen privaten Krankenversicherungen die durch den Gesetzgeber eingeführten Vorsorgeuntersuchungen erstattet. Diese dienen zur Früherkennung von Krankheiten wie z.B. Krebs.
- Darüberhinaus erstatten einige Versicherer die Leistungen dieser gesetzlich eingeführten Programme auch ohne die darin vorgesehenen zeitlichen Beschränkungen.
- Einige Versicherer zahlen sogar eine individuelle Vorsorgeuntersuchung.
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Wartezeit und Wartezeitenerlaß [ Zurück ] |
- Während der Wartezeit ist der Versicherer von der Leistung frei.
- Man unterscheidet zwischen einer
- allgemeinen Wartezeit für alle Leistungen und
- einer besonderen Wartezeit für spezielle Leistungen
- Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate.
- Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate für:
- Entbindung
- Psychotherapie
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz
- Kieferorthopädie
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Zahnärztliche Behandlung [ Zurück ] |
- Je nach Gesellschaft und Tarif übernimmt die PKV die Kosten für zahnärztliche Behandlungen einschließlich vorbeugender Maßnahmen bis zu 100 %.
- Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie, sowie Labor- und Materialkosten werden je nach Tarif ebenfalls bis zu 100 % erstattet.
- Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie, z.B. Kieferregulierung, sind die Aufwendungen für jede versicherte Person oftmals in den ersten Versicherungsjahren begrenzt.
- Die Begrenzungen gelten i.d.R. nicht bei unfallbedingten Aufwendungen.
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Zahnbehandlung [ Zurück ] |
- als Zahnbehandlung gelten alle nicht unter die Bereiche Zahnersatz und Kieferorthopädie fallenden Leistungen, wie z.B. Füllungen einschließlich Inlays ( nicht bei allen Versicherern ), Extraktionen, Wurzelbehandlungen, Parondontosebehandlungen, Zahnprophylaxe
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Zahnersatz [ Zurück ] |
- als Zahnersatz gelten:
- prothetische Leistungen, z.B. Kronen und Teilkronen, Brücken, Prothesen
- implantologische Leistungen
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
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Zu versichernder Verdienstausfall [ Zurück ] |
- Ihren versicherbaren Verdienstausfall je Tag können Sie überschläglich nach untenstehender Formel ermitteln :
- Arbeitnehmer
- (( jährliches Bruttogehalt : 12 Monate ) : 30 Tage ) x 75 % = überschlägliches versicherbares Krankentagegeld
- Selbständige
Freiberufler
- ( zu versteuerndes Einkommen des Vorjahres : 12 Monate ) : 30 Tage = maximal versicherbares Krankentagegeld
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