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Wer kann sich in einer privaten Krankenversicherung versichern ?


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Leistungsunterschiede im Detail gültig ab 1.1.2004 :
 

GKV

 

PKV

Ambulante Behandlung

 

Ambulante Behandlung

Es können nur kassenärztliche Leistungen in Anspruch genommen werden.   Es besteht Anspruch auf freie Arztwahl mit privatärztlicher Behandlung.
       
Zuzahlung ab 18 Jahre je Quartal 10 EUR für jeden ersten Besuch eines Arztes, es sei denn es liegt die Überweisung eines anderen Arztes aus demselben Quartal vor.

Ausnahmen: Schutzimpfungen, Gesundheitsuntersuchungen und Zahngesundheitsuntersuchungen
     
     
Bei verordneten Arzneimitteln sind 10 Prozent, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR Zuzahlung zu leisten.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht mehr von der GKV zu zahlen. Bis 31.3.04 werden Ausnahmen festgelegt.
  Bei verordneten Arzneimitteln ist keine Zuzahlung zu leisten
       
Begrenzung auf Kinder und Jungendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ältere Versicherte erhalten Sehhilfen nur noch bei schwerer Sehbeeinträchtigung.   Brillengläser, Kontaktlinsen und Brillengestelle werden je nach Tarif erstattet.
       
Es dürfen Vorsorgeuntersuchungen gemäß gesetzlicher Programme mit Altersgrenzen in Anspruch genommen werden.   Es können Vorsorgeuntersuchungen gemäß gesetzlicher Programme ohne Altersgrenzen in Anspruch genommen werden.
       
Längere Wartezeiten bei Arztterminen sind möglich.   Kurzfristige Terminvereinbarungen mit dem Arzt sind meistens möglich.
       
 

Stationäre Behandlung

   

Stationäre Behandlung

Die Behandlung erfolgt durch den diensthabenen Arzt.

Keine Krankenhauswahl - i.d.R. Einweisung in das nächstgelegene Krankenhaus.
  Die Behandlung erfolgt durch einen frei ausgewählten Arzt.

Die Klinik kann frei gewählt werden.
       
Es besteht Anspruch auf Unterkunft in einem Mehrbettzimmer.   Es besteht (je nach Tarif) Anspruch auf Unterkunft im Einbett- oder Zweibettzimmer
       
Entbindungsgeld wurde gestrichen.   Entbindungsgeld möglich je nach Tarif und Gesellschaft.
       
Zuzahlung 10 EUR pro Tag für max. 28 Tage im Jahr.   Keine Zuzahlung.
       
Ein evtl. Rücktransport aus dem Ausland und Flugrettung sind nicht mitversichert.   Ein evtl. Rücktransport aus dem Ausland und Flugrettung sind mitversichert (je nach Tarif und Gesellschaft).
       

Zahnärztliche Behandlung

 

Zahnärztliche Behandlung

Es können nur kassenärztliche Leistungen in Anspruch genommen werden.   Es besteht freie Arztwahl mit privatärztlicher Behandlung.
       
Inlays sind nicht erstattungsfähig.   Inlays sind (je nach Tarif) bis zu 100 % erstattungsfähig.
       
Zahnbehandlungen werden mit Einschränkungen bis zu 100 % erstattet.   Zahnbehandlungen werden (je nach Tarif) bis zu 100% erstattet.
       
Bei Zahnersatz erhalten die Versicherten unabhängig von der tatsächlichen Versorgung einen Festzuschuss, der sich auf den festgelegten Befund bezieht.   Zahnersatz ist (je nach Tarif) bis zu 100% erstattungsfähig.
       
Ab 1.1.2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der GKV ausgegliedert.
Die GKV wird eine Zahnersatzversicherung anbieten deren Beitrag vom Versicherten allein zu tragen ist.
     
   

Einkommensabsicherung

 

Einkommensabsicherung

Das Krankengeld beträgt 70 % des zuvor erzielten regelmäßigen Bruttoentgelts. Nach oben hin gegrenzt, maximales Krankengeld orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze.
Ab 1.1.2006 alleinige Finanzierung durch die Mitglieder durch einen Sonderbeitragssatz von 0,5 Prozent.
  Krankentagegeld individuell vereinbar
       
Maximal 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums für ein- und dieselbe Erkrankung.   Keine zeitliche Befristung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit.
         
Einbeziehung des Krankengeldes bei Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Progressionsvorbehalt).   Keine Versteuerung des Krankentagegelds.
       

Allgemeines

 

Allgemeines

Zuzahlungen immer bis zu einer Belastungsgrenze von 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Einkommensgrenze 1 Prozent.      
   
Sterbegeld ist gestrichen.      
   
Heilmittel: Zuzahlung von 10 Prozent je Anwendung, mindestens 5,- max. 10,- EUR.   Werden erstattet - je nach Tarif.
       
Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.   Erstattung von Monatsbeiträgen möglich.
       
Kein weltweiter Versicherungsschutz.   Weltweiter Versicherungschutz (je nach Tarif).
       
 
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